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Postanschrift
Erzbistum Köln - Generalvikariat
Hauptabteilung Seelsorge
Abteilung Bildung und Dialog
Prävention im Erzbistum Köln
Marzellenstr. 32
50668 Köln
Selbstauskunftserklärung
Die unter den Geltungsbereich der Präventionsordnung fallenden kirchlichen Rechtsträger sind laut Präventionsordnung verpflichtet, sich einmalig eine Selbstauskunftserklärung (SAE) dahingehend vorlegen zu lassen, dass die betreffende Person nicht wegen einer der in § 2 Abs. 2 oder 3 der Präventionsordnung genannten Straftaten verurteilt und insoweit auch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. (§5 Abs. 2 PrävO)
Die Pflicht zur Abgabe einer SAE gilt nicht für ehrenamtlich Tätige.